Krankengymnastik nach chirurgischen Eingriffen & Krankengymnastik bei orthopädischen Erkrankungen

Die Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane (aus dem Gebiet der Unfallchirurgie, Chirurgie und Orthopädie) bilden die häufigsten Gründe (Indikationen) zur Anwendung physiotherapeutischer Verfahren:
Wirbelsäulenerkrankungen machen bei 22 Millionen Menschen in Deutschland, die über wiederkehrende Rückenschmerzen klagen, den größten Teil der Verordnungen aus. Rückenschulen haben sich als präventive Schulungsprogramme bewährt, wenn es darum geht, aktiv etwas für einen gesunden Rücken zu tun.
Aus dem Bereich der Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie wird Physiotherapie unter anderem bei folgenden Zuständen verordnet:
Frakturen (Knochenbrüche)
nach Umstellungsoperationen (Osteotomie)
Gelenkersatz durch Kunstgelenke (Endoprothesen)
Gelenkoperationen
Bänder-, Sehnen- und Muskelverletzungen
Amputationen
entzündlichen Gelenkerkrankungen (z. B. Rheuma)
Gelenkverschleiß (Arthrose)

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Fertigstellung: bis 31.12.2005